Handhabung und Beachtung bei der Anwendung von Impfstoffen
Beachten sie, das mindestens 14 Tage zwischen der Bronchitis (IB) - und Newcastle (ND) - Impfung liegen muss!
Newcastle (ND) – Impfstoff kann Bindehautentzündungen bei Menschen hervorrufen!
Tiere die gegen Infektiöse Bronchitis (ILT) geimpft worden sind, sollen mindestens 4 Wochen lang nicht mit nichtgeimpften Tieren in Kontakt kommen.
Alle Impfungen beim Geflügel sind grundsätzlich von Tierärzten durchzuführen wobei es auch entsprechende Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Antrag geben kann.
Bei Impfungen über das Trinkwasser (Gumboro) ist keine Überdosierung möglich. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
1. Die Impflösung darf nicht in der Sonne stehen und muss in maximal 2 Stunden verbraucht sein.
2. Beachten sie, das man die Tiere mindestens 2 Stunden vorher dursten lässt bevor man die Impflösung verabreicht.
3. Das Wasser muss sauber, kühl und möglichst Chlorfrei sein (max. 3 mg/l Chlor darf das Wasser enthalten).
4. Die Gefäße sollten aus Kunststoff oder Stein, sowie sauber und frei von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sein.
5. Die gesamte Impfstoffmenge des zu impfenden Bestandes auflösen und die Impfstoff-Trockensubstanz darf nicht geteilt werden. Die angebrochene Menge darf nicht aufbewahrt werden, weil die Gefahr der Unterdosierung bzw. Verkeimung des verbliebenen Impfstoffes stattfinden kann.
6. Kranke oder geschwächte Tiere bitte nicht impfen!
Hinweis:ND-, IB-, Marek- und Gumboro - Lebendimpfstoffe haben keine Wartezeit für Eier oder essbares Gewebe. Impfintervall: 12 Wochen
Impfen der Augen oder Nasen (ND,IB, ILT, Gumboro)
1. Nach dem der Impfstoff im Lösungsmittel (Nasal, Diluent, Oculo) aufgelöst ist hat der Auflösungsstoff eine Haltbarkeit von ca. 2-3 Stunden.
2. Der Impfstoff wird jedem einzelnen Tier in den Bindehautsack eines Auges oder in eine Nasenöffnung gegeben. Ein Tropfen ist ausreichend.
3. Der Impfintervall soll bei ILT und Gumboro alle 12 Wochen betragen und nach der Grundimmunisierung ist ein Impfintervall je Jahr ausreichend.
Bei Sprayimpfungen (ND, IB) sollten folgende Punkte beachtet werden:
1. Die ca. 2-3 Stunden haltbare Impflösung in destilliertem, kalten Wasser auflösen.
2. Es ist möglich, das ein gesamter Bestand geimpft werden kann.
3. Mittels Handsprühgerät wird das Grobspray in die Augen und den Schnabel des Tieres ausgebracht. Impfintervall: 12 Wochen
Intramuskuläre oder subkutane Injektion (Marek, ND – Inaktivat):
1. Die Injektion des Impfstoffes erfolgt als Einzeltieranwendung intramuskulär in die Schenkel- oder Brustmuskulatur oder subkutan unter die Nackenhaut.
2. Die Dosierung wäre 0,2 ml (Marek) oder 0,5 ml (inaktivate) je Tier.
3. Der Impfintervall beträgt bei inaktivierten ND-Impfstoffen 1 Jahr.
Für den Erfolg der Impfung und deren Wirksamkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
Bevor man mit einem Impfprogramm beginnt ist es wichtig, das man mit seinem Tierarzt spricht, wann und welcher Impfstoff angewendet werden soll. Der Körper reagiert auch gegen Parasiten mit Abwehrstoffe. Durch eine Leistungsminderung des Immunsystem kann es nur zu einer schwachen oder einer kurzfristigen Aussetzen des Impfschutzes kommen. Die jeweiligen Notwendigkeiten des einzelnen Bestandes, abgestimmt auf die vorhandenen Rahmenbedingungen, stehen Einfach- und Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung (Lebend- und Totimpfstoffe).
Beim Einsatz aller Impfstoffe sind die Hinweise in der Gebrauchsinformation der Hersteller absolut zu beachten. Geeigneter Augen- und Mundschutz, insbesondere bei der Sprayapplikation, sollen bzw. müssen selbstverständlich sein!
Ich möchte nochmals dringend darauf aufmerksam machen, das man mit seinem Tierarzt oder Tierärztin bei allen Impfversionen spricht !
Zum Schutz Ihres Geflügelbestandes habe ich nachfolgend eine Auswahl von wichtigen Krankheiten bei Geflügel aufgeführt, gegen die geimpft werden kann oder sogar durch eine gesetzliche Regelung eine vorgeschriebene Impfpflicht besteht.
Durch Viren verursachte Krankheiten
Newcastle-Krankheit [Newcastle Disease -ND- ] (Atypische Geflügelpest)
Von einem Paramyxovirus verursachte Krankheit die sehr hohe Todesfallraten innerhalb von 3 bis 5 Tagen mit sich bringen kann. Das ND – Virus ist hoch ansteckend und wird zwischen den Tieren durch infizierte Ausscheidungen z.B. Kot) ausgebreitet. Die typischen Anzeichen sind: Zentralnervöse Symptome wie Lähmung oder Kopfverdrehen, schnorchelnde und gurgelartige Atemgeräusche. Auch ein Rückgang der Legeleistung von bis zu 50% und dünnwandige Eier sind die Folge. Außer einer regelmäßigen Impfung gibt es keine Behandlungsmöglichkeiten.
Gesetzlich vorgeschrieben laut Geflügelpest – Verordnung vom 20.12.2005
Marek´sche-Krankheit [Marek´s Disease -MD-] (Geflügellähmung)
Die Marek`sche Krankheit wird durch ein Herpesvirus verursacht und erkranken im allgemeinen im Alter zwischen 10 und 20 Wochen. Die Hauptübertragungsquelle sind infizierte Gebäude, wo Eintagsküken den erregerhaltigen Staub einatmen oder über den Schnabel aufnehmen. Die Sterblichkeitsrate beträgt bei ungeimpften Tieren zwischen 5 bis 50% . Die Symptome von erkrankten Tieren zeigen Gewichtsverlust oder bilden eine Form der Lähmung mit Beteiligung des Ischiasnervs, der die typische Lähmungserscheinung mit einem auf der Seite liegenden Tier, das ein Bein vorwärts und ein Bein rückwärts streckt aus.
Es ist unbedingt erforderlich, gute hygienische Bedingungen zu schaffen und die Eintagsküken durch die Impfung vor einer Frühansteckung zu schützen.
Infektiöse Bronchitis (IB)
Ein Coronavirus ist der Erreger der infektiöse Bronchitis und wird von Tier zu Tier über die Luft übertragen, sowie zwischen Hühnerställen aber auch zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen. Empfänglich sind nur Hühner für die infektiöse Bronchitis. Die Infektion verursacht bei Küken und Jungtieren schwerwiegende respiratorische Störungen. Bei älteren Tieren geht die Legeleistung dramatisch zurück und es werden Eier mit sehr weichen oder deformierten Schalen mit typischen Quer- und Längsrillen gelegt. Gegen die infektiöse Bronchitis gibt es keine Behandlungsmöglichkeiten außer als Vorbeugung die Impfung.
Infektiöse Laryngotracheitis (ILT). Ansteckende Kehlkopf - Luftröhrenentzündung
DieInfektiöse Laryngotracheitis wird durch ein Herpesvirus verursacht. Die Infektion erfolgt von Tier zu Tier und die Infektionen gehen meistens auf die Übertragung des Virus durch infizierte Personen oder Ausrüstungsgegenstände (z.B. benutzte Futter- oder Wasserbehälter). Die Infektiöse Laryngotracheitis tritt vor allem bei Hühnern und Fasanen auf. Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 12 Tage.
Erkrankte Tiere zeigen blutige bis eitrige Entzündungen von Kehlkopf und Luftröhre die den Tod durch Ersticken verursachen. Es zeigen sich typische Klagelaute und das Aushusten von Blutklumpen.
Die beste Methode eine ILT-Infektion zu verhindern ist die Augentropfimpfung mit einem Lebendimpfstoff.
Gumboro Krankheit (IBD) Infektiöse Bursitis, Infectious Bursal Disease
Die Krankheit wird durch einen Birnavirus, Serotyp 1, verursacht. Der sehr stabile Virus ist aus infizierten Betrieben nur sehr schwer zu entfernen. Die durch Ausrüstungsgegenstände oder durch infizierte Kleidung übertragene Krankheit ist sehr ansteckend und verbreitet sich sehr leicht von Tier zu Tier über das Nasen- oder Augensekret und Kot.
Die Erkrankung tritt gewöhnlich im Alter von ca. 4 bis 8 Wochen auf und die erkrankten Tiere zeigen eine Bewegungsunlust, sind matt, blass und kauern sich zusammen, wobei sehr oft ein wässriger Durchfall auftritt. Das beste Mittel zur Kontrolle der Krankheit ist die Impfung der Elterntiere und der Küken.
Es gibt keine Behandlungsmöglichkeiten!
Durch Bakterien verursachte Krankheiten
Ansteckender Geflügelschnupfen (Coryza contagiosa)
Die Krankheit wird durch das Bakterium Hämophilus paragallinarum verursacht und verbreitet sich von Tier zu Tier über Kontakte von infizierten Staub oder infiziertes Trinkwasser. Auch über Ausrüstungsgegenstände und Kontakte durch Menschen kann die Krankheit verursacht werden. Die Symptome zeigen sich durch die Entzündung der Augen und der oberen Atemwege sowie einen Nasenfluss mit einem typischen süßfauligen Geruch. Es kommt zu einem eitrigem Nasenausfluss. Die Nasennebenhöhlen schwellen sehr deutlich an.
Hier sind wiederum vorbeugende Schutzimpfungen möglich. Auch Antibiotika können zur Behandlung eingesetzt werden.
Mykoplasmeninfektion(CRD)Chronic Respiratory Disease [Chronische Erkrankung der Atemwege]
Die Erkrankung wird oft durch ND- und IB- Infektionen ausgelöst, wobei der Haupterreger der CRD die Mykoplasma gallisepticum (MG) ist. Auch ungünstige Umweltbedingungen oder durch eine Umstallung (Stress) unterstützen die Krankheit. Die Infektion wird von Tier zu Tier, über kontaminierten Staub und Tröpfcheninfektion übertragen.
Respiratorische Störungen mit verminderten Gewichtszunahmen zeigen Junghennen oder Masthähnchen. Auch erhöhte Futterverwertungsraten sind typische Symptome. Es kommt zu eitrigen Luftsack- und Lungenentzündungen mit Ansammlungen von gelbkäsigen, eitrigen Massen.
Während der Aufzucht von Junghennen können diese gegen MG Schutz geimpft werden. Eine Behandlung mit Antibiotika kann notwendig werden.
Salmonelleninfektion (Salmonellose, Pullorum-Krankheit, Hühnertyphus)
Die Pullorum-Krankheit wird durch das Bakterium Salmonella pullorum verursacht und durch infizierte Elterntierhennen wird die Krankheit weiter über die Bruteier übertragen. Die aus solchen infizierten Eiern schlüpfenden Küken, zeigen die typischen Symptome der Pullorum-Krankheit. Von hoher Bedeutung ist bei Hühnertypus die direkte Übertragung von Tier zu Tier. Hühnertyphus tritt eher bei älteren Tieren auf.
Bei Küken zeigt sich die Krankheit in einem typisch weißlichen bakteriellen Durchfall mit verschmutzten Kloaken und hoher Mortalität. Bei Masthähnchen und Legehennen ist eine Infektion mit Salmonellen problematisch, die von den Elterntiere über die Kontamination von Eischale oder Eidotter erfolgen. Auch eine lebenslange, ohne erkennbare Symptome bei Hühnern, kann sich die Krankheit halten.
Achtung! Gefahr für den Menschen besteht nur, wenn mit Salmonellen befallene Geflügelprodukte aufgenommen werden die nicht ausreichend erhitzt wurden. Zuverlässig werden die Salmonellen an ihre Vermehrung gehindert bei unter 7° C und unschädlich werden die Salmonellen mit einer Temperatur von über 72° bei einer Dauer von 10 Minuten.
Zur Behandlung und Vorbeugung sind Impfstoffe zugelassen und die Impfung ist für alle Junghennenbestände, die zur professionellen Eierproduktion bzw. zur Konsumeierproduktion bestimmt sind und mehr als 250 Junghennen haben, gesetzlich vorgeschrieben.
Salmonellen – Information: In vielen Ländern stellen Salmonellen die Hauptursache von humanen Lebensmittelinfektionen dar. Am häufigsten werden die Salmonelle typhimurium und Salmonella Enteritidis gefunden, wobei das Salmonella Enteritidis als Hauptreservoir im Nutzgeflügel befindet.
Hier eine Gesamtübersicht der häufigsten Geflügelkrankheiten: Hautparasiten, Kropfverstopfungen, Darmparasiten, Legenot, Ballenabszess, Erkrankungen wegen Vitaminmangel, Durchfall, Rund- und Bandwürmer, Geflügeltuberkulose, Botulismus, Geflügel-Cholera, Bindehautentzündungen, Geschwüre am Fußballen.
Impfungen werden empfohlen gegen Marek'sche Hühnerlähme, Coccidiose, Newcastle, Gumboro (Infektiöse Bursitis), Infektiöse Bronchitis, Infektiöse Laryngotracheitis (ILT), Aviäre Encephalomyelitis (AE), Coryza contagiosa (Haemophilus paragallinarum), Egg-drop-Syndrom (EDS 76), Kolibazillose (E.coli), Kükenanämie-Virus (CAA), Mycoplasmose, Pocken, Reovirus-Arthritis (REO), Salmonella typhimurium.
Tierseuchenrechtliche Hinweise zu Impfungen in Klein- und Hobby-Geflügelbeständen
Wir danken für diese Niederschrift im Jahre 2005 den Autoren: Dr. Anne Vits, Dr. Michael Gürtler, Anna-Christina Riebau, Dr. Dr. Dierk E. Rebeski (Cuxhaven). Weiterführende Fachliteratur kann bei den Autoren angefordert werden.
Impffehler
Bei Geflügelimpfstoffen handelt es sich überwiegend um Lebendimpfstoffe mit abgeschwächten lebenden Impfstämmen, die in der Umgebung nur eine sehr begrenzte Überlebensfähigkeit haben. Die auf dem Behältnis angegebene Haltbarkeitsdauer ist nur dann gewährleistet, wenn der Impfstoff kühl (2-8 °C) und vor Sonnenlicht (UV) geschützt gelagert wird. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass das Vakuum unversehrt bleibt. Unsachgemäßer Transport im PKW, womöglich über mehrere Tage, geht mit einem enormen Wirksamkeitsverlust einher. Daraus ergibt sich ebenfalls, dass ein Teilen und Aufbewahren des Impfstoffpellets oder Wiedereinfrieren von bereits gelöstem Impfstoff kontraindiziert ist. Lebendimpfstoffe sollten bei der Trinkwasserimpfung vorzugsweise in einem Gemisch von frischem, kühlem Wasser und Magermilch (Anteil von mindestens 2 % Magermilch im Wasser) aufgelöst werden. Um eine optimale Wirksamkeit zu erzielen, sollte die Milch mindestens 10 Minuten vor Zugabe des Impfstoffes in dem Anmischbehälter eingerührt werden. Das Impfstoffpellet löst sich am besten, wenn der Gummistopfen der unter Vakuum stehenden Impfstoff-Flasche erst unter Wasser in dem Wasser-Milch-Gemisch entfernt wird. Um eine gleichmäßige Aufnahme zu gewährleisten, sollten die Tiere vor der Trinkwasserimpfung einige Zeit dursten. Am günstigsten ist es, den Tieren abends das Trinkwasser abzustellen und den Impfstoff am darauf folgenden Morgen mit dem ersten Wasser anzubieten. Ab Zeitpunkt des Öffnens der Impfstoff-Flasche muss der Impfstoff innerhalb von 2 Stunden von jedem Huhn in ausreichender Menge aufgenommen worden sein. Eine Legehenne kann in dieser Zeit (als Richtwert zur Berechnung der benötigten Gesamtwassermenge) ca. 40 ml Impfstofflösung aufnehmen. Eine Überdosierung ist im Gegensatz zur Unterdosierung unproblematisch. Abschließend soll auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, dass jeder Besitzer von Geflügelbeständen (unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere) gemäß der Viehverkehrsverordnung und der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der klassischen Geflügelpest verpflichtet ist, der zuständigen Behörde den Bestand anzuzeigen und ein Bestandsregister zu führen, welches über 3 Jahre aufzubewahren ist. In Abhängigkeit von der Bestandsgröße sind des Weiteren Auffälligkeiten wie vermehrte Todesfälle oder Veränderungen der Legeleistung zu melden.
|